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DLH GF-Beirat C_L
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DLH GF-Beirat C_M
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Geschäftsführung und Beirat


Neue Geschäftsführung ab 01.01.2020
Von links: Josef Keßler (Prokurist), Regina Kannler und Sarah Fischer (Ladenleitung)
und Bürgerrmeister Harald Müller (Geschäftsführer).

 

Neuer Beirat ab 01.01.2020
hinten von links: Alfons Schneider, Bgm. und GF Harald Müller, Wilhelm Link, Franz Schiele
vorne von links: Barbara Schneider, Jutta Hasmüller, Marianne Bucher, Josef Keßer
 (auf den Bild fehlt Susanne Rupprecht)

DLH GF-Beirat C_R Vertrag
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Gesellschaftervertrag (Auszüge)
 

Rechtsform

Die Gesellschaft wird zum Betrieb eines Dorfladens in Huisheim in der Rechtsform einer Unternehmens-gesellschaft (UG) mit beschränkter Haftung gegründet. Die Gründung erfolgt aus rein ideellem Interesse, um die Nahversorgung der Bevölkerung mit Lebensmittel und Gegenständen des täglichen Bedarfs sicherzustellen. Hinter der Gesellschaft stehen keine wirtschaftlichen Interessen.

Stammkapital

Das Stammkapital der UG beträgt 600 Euro. Diese Stammeinlage wird von der Gemeinde Huisheim eingebracht.

Dauer der UG

Die Gesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Sie beginnt mit der Eintragung ins Handelsregister. Das Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

Beirat

Die Gesellschaft hat einen Beirat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Die Beiratsmitglieder werden aus der Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit bestellt und abberufen. Mindestens 2/3 der Beiratsmitglieder sind aus den Reihen der stillen Gesellschafter zu bestimmen. Der Beirat bestellt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden, der im Namen des Beirates auftreten und handeln kann. Die Mitglieder des Beirates werden auf drei Jahre gewählt. Jedes Beiratsmitglied ist ausschließlich ehrenamtlich tätig.

Gesellschafter

Beschlüsse der Gesellschafter der UG (stille Gesellschafter) werden in der Gesellschafter-Versammlung getroffen. Diese Versammlung ist vom Geschäftsführer mindestens einmal pro Jahr einzuberufen. In dringenden Fällen kann die Gesellschafter-Versammlung auch einberufen werden, wenn die Einberufung durch mindestens 10% aller Gesellschafter schriftlich verlangt wird und eine ausführliche schriftliche Begründung vorliegt. Beschlüsse der Gesellschafter werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Jeder Gesellschafter hat, unabhängig von seiner Kapitaleinlage, eine Stimme. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte des Stammkapitals vertreten ist.

Geschäftsführung

Die Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich vom Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer wird aus der Mitte des Beirates bestellt.

Jahresabschluss, Gewinn- und Verlustrechnung

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss gemäß den gesetzlichen Regelungen fristgemäß zu erstellen und einen Vorschlag für die Gewinnverwendung zwecks Feststellung vorzulegen.

Über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Gewinnes beschließt die Gesellschafter-Versammlung. Der entnahmefähige Gewinn kann nach Abzug etwaiger Kapitalertragsteuer auch in Form von Warengutscheinen ausbezahlt werden.

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